Anmeldung zum Historikertag 2018

Melden Sie sich jetzt zum 52. Deutschen Historikertag in Münster an – wir freuen uns auf Sie!

Anmeldung hier

Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Begleitprogramm, kontaktieren Sie bitte das Kongress- und MesseBüro Lentzsch (; 06172 67960).

Bei der Buchung einer Unterkunft unterstützt Sie gern das Portal von Münster Markting.

Unterkunftsbuchung hier

 

Alternativ können hier auch Ferienwohnungen gebucht werden.

Im Vordergrund der Aasee, dahinter links der Überwasserkirchturm, rechts die Domspitzen. Dietmar Rabich Wikimedia Commons “Münster, Aasee — 2016 — 2362” CC BY-SA 4.0

 

Die allgemeine Anmeldung ist vom 2. Mai bis zum 14. August 2018 möglich. Vom 15. August bis zum 23. September 2018 ist eine Anmeldung auch noch möglich, allerdings ist zusätzlich eine Nachmeldegebühr in Höhe von 25 € zu entrichten.

Tagungsgebühren

Mitglieder VHD/VGD: 55 €
ReferentInnen: 55 €
Nichtmitglieder: 150 €
Kongressticket ermäßigt*: 20 €
Nachmeldegebühr**: 25 €

Tageskarten

Tageskarten können nur an der Tageskasse erworben werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Mittwoch

Mitglieder VHD/VGD, ReferentInnen: 25 €
Nichtmitglieder: 60 €
Tageskarte ermäßigt*: 20 €

Donnerstag

Mitglieder VHD/VGD, ReferentInnen: 25 €
Nichtmitglieder: 55 €
Tageskarte ermäßigt*: 20 €

Freitag

Mitglieder VHD/VGD, ReferentInnen, Besucher des FGWU: 20 €
Nichtmitglieder: 50 €
Tageskarte ermäßigt*: 20 €

* Ermäßigungen: Studierende, ALG I/II, SchülerInnen, Referendare
** Nachmeldegebühr ab 15.8.2018

Anerkennung als Lehrerfortbildung

Baden-Württemberg: „Die Lehrerkräftefortbildung ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums „Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg“ vom 24. Mai 2006 geregelt. Im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist Ihr Veranstaltungsangebot als das eines „anderen Anbieters“ zu klassifizieren. Für die Teilnahme an Veranstaltungen „Anderer Anbieter“ kann die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden.“

Bayern: „Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus begrüßt den kontinuierlichen Austausch zwischen Lehrkräften und Universitäten im Rahmen von hochkarätigen Veranstaltungen wie dem Deutschen Historikertag sehr, denn nur auf diese Weise kann beispielsweise die Unterrichtsgestaltung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Deshalb veranlasse ich sehr gerne, dass […] im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten interessierten Lehrerinnen und Lehrer die Teilnahme zu ermöglichen.“

Brandenburg: Der Historikertag ist unter der Anerkennungsnummer 180925-35.11-46512-180629.24 als Ergänzungsangebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt und ist auf den Fortbildungsseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg auffindbar.

Berlin: „Ein formale Anerkennung als Fortbildungsangebot ist leider nicht möglich […]. Freistellungen bzw. Beurlaubungen bleiben davon unberührt. Diese liegen allein im Ermessen der jeweiligen Schulleitungen und sind abhängig von der aktuellen Personalsituation in den Schulen.“

Hamburg: „Die dienstliche Weisung des Senator an die Schulen, wonach Lehrkräften die Teilnahme zu ermöglichen sei, ist in Hamburg nicht erforderlich. Die Entscheidung hierüber obliegt den Schulleitungen im Rahmen der einzelschulischen Selbstverantwortung.“

Hessen: Der Historikertag ist nach §65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) akkreditiert. Er ist im Veranstaltungskatalog unter www.akkreditierung.hessen.de veröffentlicht.

Mecklenburg-Vorpommern: „Gern werden wir Ihren für den September 2018 in Münster geplanten 52. Deutschen Historikertag unterstützen. […], die Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme der Lehrkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern anzuerkennen. […] Um Verständnis möchten wir jedoch bitten, dass wir für die Teilnahme an dieser Veranstaltung keine generelle Dienstbefreiung aussprechen können.“

Nordrhein-Westfalen: Der „52. Deutsche Historikertag“ ist hier zu finden

Rheinland-Pfalz: „Beim Pädagogischen Landesinstitut wird veranlasst, den 52. Deutschen Historikertag als Lehrerfortbildungsveranstaltung anzuerkennen. Das Angebot wird im Online-Fortbildungskatalog des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Damit haben rheinland-pfälzische Lehrkräfte die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Kongress über ihre Schulleitung beurlauben zu lassen.“

Saarland: „Die Teilnahme am Deutschen Historikertag wurde in der Vergangenheit im Sonne der fachlichen, pädagogischen sowie methodisch-didaktischen Fortbildung für saarländische Lehrkräfte genehmigt. Auch für die kommende Veranstaltung kann eine wohlwollende Prüfung zugesagt werden. Selbstverständlich dürfen keine dienstlichen Belange entgegenstehen.“

Sachsen: „… Die Teilnahme von sächsischen Lehrkräften am 52. Deutschen Historikertag [wird] durch die Aufnahme dieser Veranstaltung in den Fortbildungskatalog […] [unterstützt]. […] Auf dieser Grundlage können die Schulleitungen eigenverantwortlich über die Freistellung ihrer Lehrkräfte zur Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden.“

Sachsen-Anhalt: „Der 52. Deutsche Historikertag wird als ‚Fortbildungsveranstaltung weiterer Träger für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt‘ anerkannt. Die Entscheidung über die Dienstbefreiung/Sonderurlaub trifft die Dienststelle.“

Schleswig-Holstein: „Lehrkräfte der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein können von den Schulleitungen für die Teilnahme am 52. Deutschen Historikertag im Rahmen der schulischen Vertretungskapazitäten vom Unterricht freigestellt werden.“

Thüringen: Akkreditierung beantragt