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Vortragstitel:
Staatliche Sicherheit und staatliches Gewaltmonopol im 19. und 20. Jahrhundert
Tag:
01.10.2010
Epoche:
Epochenübergreifende Sektion
Sektion:
Grenzen der Sicherheit, Grenzen der (Spät-)Moderne?

Abstract:

Staatliche Sicherheit und staatliches Gewaltmonopol im 19. und 20. Jahrhundert – Erstrebenswerte Norm oder historische Ausnahmeerscheinung?

Referent/in: Stig Förster, Bern


Abstract

Es gibt eine Meistererzählung, derzufolge sich in Europa seit dem 18. Jahrhundert ein staatliches Gewaltmonopol allmählich etablierte, das zum Vorbild für die Welt wurde. Demnach garantieren der Staat und seine Organe die Sicherheit nach innen und außen. Im Gegenzug zieht der Staat Steuern ein und kontrolliert weite Teile der Gesellschaft. Auch das Prinzip des Rechtsstaats beruht auf dem Gewaltmonopol.

In den letzten Jahren ist all dies fragwürdig geworden, seit Staaten dazu übergegangen sind, Hoheitsfunktionen an private Sicherheitsfirmen zu übertragen. Damit ist letztlich auch der Rechtsstaat bedroht, wie etwa das amerikanische Vorgehen im Irak gezeigt hat. Auf der anderen Seite wird bei genauerem Hinsehen deutlich, dass das staatliche Gewaltmonopol keineswegs eine Erfindung der (europäischen) Moderne darstellt. So beanspruchten auch die römischen Kaiser und die mongolischen Großkhane das Gewaltmonopol. Es handelt sich also eher um ein Strukturphänomen in der Entwicklung von Staatlichkeit.

Dass das staatliche Gewaltmonopol aber auch erhebliche Schattenseiten hervorbringen kann, zeigte sich spätestens in den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts. Im Konzept des Totalen Krieges beanspruchte der Staat die absolute Macht, um auf der Grundlage hoch entwickelter Herrschaftstechniken die Sicherheitspolitik ins Extreme zu treiben. In der Tendenz zum "Atomstaat" im Zuge des Kalten Krieges fand diese Politik ihre Fortsetzung. Die Beziehung zwischen Sicherheit und Staat ist somit in vielerlei Hinsicht problematisch.