Luftkrieg, Recht und Macht. Ein Forschungsgespräch über technologischen Wandel und Rüstungskontrolle
Der Einsatz von Drohnen ist die neueste Entwicklung des Luftkrieges. In ihm offenbaren sich zutiefst unterschiedliche Dynamiken technologischer Aufrüstung und internationaler Rechtsetzung, welche die Luftkriegsführung seit jeher prägen: Während der Einsatz von Drohnen längst Realität ist, wird bisher noch nicht einmal über seine völkerrechtliche Regulierung verhandelt. Technologische Neuerungen können Normen innerhalb kurzer Zeit obsolet machen. Dagegen ist eine Anpassung von Rüstungskontrollen Gegenstand zeitintensiver Aushandlungs- und Implementierungsprozesse. Rechtsentwicklung reagiert verzögert auf technologischen Wandel. Was hingegen Rüstungskontrolle und die Entwicklung neuer Rüstungstechnologien eint: beide dienen dazu, internationale Hierarchien durchzusetzen oder herauszufordern.
Die Sektion analysiert dieses spannungsreiche Wechselspiel von Dynamiken des Rechts und der Technologie anhand von Bemühungen zur Regulierung von Luftkriegstechnologien seit dem frühen 20. Jahrhundert. Diese durchliefen einen dramatischen Wandel von der Propellermaschine zum Überschallflugzeug bis hin zur Drohne. An diesen drei Fallbeispielen ergründen die Diskutant:innen erstens, wie Rüstungskontrolle technologischen Wandel einhegte oder auch befeuerte; zweitens, wie technologische Neuerungen die Entwicklung rechtlicher Normen veränderten und drittens, welche Auswirkungen dieses Wechselspiel auf internationale Machthierarchien hatte – inwiefern es zu deren Konsolidierung bzw. Infragestellung beitrug.
Indem die Sektion Ansätze der Internationalen Geschichte, der Science and Technologie Studies, Politikwissenschaft sowie der Rechtsgeschichte miteinander verknüpft, zielt sie zum einen darauf, Zusammenhänge, die von Historiker:innen bisher kaum untersucht wurden, in die Analyse internationaler Beziehungen einzubeziehen. Zum anderen erlaubt der Untersuchungszeitraum von 100 Jahren, wiederkehrende Muster aufzudecken und bietet so eine historische Perspektive auf heutige Debatten über unbemannte Waffensysteme und Wiederaufrüstung.
In einem moderierten Forschungsgespräch kommen die drei Diskutant:innen erst miteinander (60 Minuten) und dann mit dem Publikum (30 Minuten) ins Gespräch.
Das Forschungsgespräch blickt auf drei Zeitabschnitte des 20. Jahrhunderts, die von unterschiedlichen Machthierarchien geprägt waren. Es wird von der Historikerin und Wissenschaftsjournalistin Janine Funke (u. a. ZDF) moderiert.
Andreas Greiner befasst sich mit der Debatte über das militärische Potenzial ziviler Flugzeuge in der Zwischenkriegszeit. Innovationssprünge offenbarten das Zerstörungspotenzial von Bombern. Doch die Entwicklung von Zivil- und Militärflugzeugen lief anfangs parallel. Delegierte auf den Abrüstungskonferenzen von Washington und Genf rangen erfolglos darum, Kriterien zu deren Abgrenzung zu definieren (z. B. Motorleistung); der Verhandlungsstand wurde wiederholt durch technologische Neuerungen überholt. Bei der Frage, was „zivil“ und was „militärisch“ sei, ging es erstens um Machthierarchien zwischen europäischen Industriestaaten, insbesondere um die Einhegung des industriellen Potenzials Deutschlands. Zweitens ging es den Kolonialmächten auch darum, die neue Technologie als Instrumente imperialer Machtausübung völkerrechtlich abzusichern.
Daniel Stahl beleuchtet die Bemühungen der sechziger und siebziger Jahre, die Verbreitung von Überschall-Kampfjets zu regulieren. Viele Rüstungs- und Entwicklungspolitiker:innen deuteten diese Technologie als einen Gamechanger. Sie hätte einen disruptiven Effekt auf regionale Machtbalancen und würde die Ressourcen von Entwicklungsländern binden. In den Bemühungen, die Verbreitung von Überschall-Technologie einzudämmen, wurden verschiedene globale Machthierarchien verhandelt: Zwischen den beiden Supermächten, die über Rüstungstransfers Allianzen schmiedeten, zwischen den westlichen Staaten (insbesondere Frankreich und die USA) und vor allem zwischen den industrialisierten Staaten und dem Globalen Süden.
Anna Ferl blickt auf die seit 20 Jahren beschleunigte Entwicklung, Bewaffnung und Verbreitung bewaffneter Drohnen. Heute besitzen mindesten 40 Staaten und zahlreiche nicht-staatliche Akteure bewaffnete Drohen. Aktuelle technische Entwicklungen tendieren außerdem zur Integration autonomer Funktionen in diese Systeme (Kamikaze-Drohnen). Bisher werden weder Drohnen noch autonome Systeme durch bindendes völkerrechtliches Instrument reguliert; Verhandlungen bei der UNO stocken. Bewaffnete Drohnen sind dabei nicht mehr nur technologisch hochgerüsteten Armeen vorbehalten, sondern sie verschaffen auch mindermächtigen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren neue Handlungsspielräume und dienen der Infragestellung bestehender Machthierarchien.