Die Abstracts der Sektionen wurden aktualisiert |
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Der Berichtsband erscheint voraussichtlich im Sommer 2009. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin informieren. |
Das Leben der Hauptstädter. Spätantike Städte als Herrscherresidenzen
Leitung: Rene Pfeilschifter, Dresden / Claudia Tiersch, Dresden / München
Abstract zur Sektion
Wie verträgt es eine Stadt, wenn sie unvermittelt Residenz wird? Vom dritten bis zum siebten Jahrhundert geschah dies öfter. War lange Zeit Rom das unbestrittene Zentrum des gesamten Mittelmeerraums gewesen, so machten Kaiser, Könige und Kalifen nun andere Städte zu Kapitalen. Die Sektion fragt nicht nach der Perspektive des Herrschers, nach seinen meist geostrategischen Motiven für die Ortswahl, sondern nach den Veränderungen für Stadt und Bewohner. Das öffentliche Leben der Griechen und Römer spielte sich auch in der Spätantike wesentlich in Städten ab, viele Menschen definierten ihre Identität vor allem über den Stolz auf ihre Kommune. Ein Monarch brachte das gewohnte Leben gründlich durcheinander: Er bescherte den frischgebackenen Hauptstädtern Aufmerksamkeit, Prestige, Unterhaltung und wirtschaftliche Chancen, er und die Seinen verlangten aber auch Raum, Geld, Ehrerbietung und Gehorsam. Um diesen unerwarteten, nicht kalkulierbaren Einbruch von außen geht es und darum, wie die alteingesessenen Einwohner mit einer Situation fertig wurden, für deren Bewältigung keine tradierten Muster zur Verfügung standen. Wie gingen die Menschen mit der Naherfahrung von zentraler Macht um? Viele bekamen die Chance ihres Lebens, während einige Eliten sich in die zweite Reihe gedrängt sahen. Die tiefgreifende Umwälzung etablierter Macht- und Sozialbeziehungen ließ die Verbindlichkeit mancher Schranke schwinden, die Selbstverständlichkeit der ungleichen Chancen- und Ressourcenverteilung wurde zweifelhaft, einige Identitätskonstruktionen galt es zu überprüfen. Die Sektion sucht nicht nach einem Idealtypus vormoderner Residenzetablierung, sondern lotet anhand unterschiedlicher Fallbeispiele Möglichkeiten und Grenzen städtischer Selbstbehauptung aus.