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Der Berichtsband erscheint voraussichtlich im Sommer 2009. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin informieren.
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Sektionen am 3. Okt.

Vortragstitel:
Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen vor dem kaiserlichen Reichshofrat
Tag:
03.10.2008
Epoche:
Frühe Neuzeit
Sektion:
Strategien gegen Ungleichheiten in Ehe, Recht und Beruf: Jüdische Frauen im vormodernen Aschkenas

Abstract:

Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen vor dem kaiserlichen Reichshofrat

Referent/in: Barbara Staudinger, St. Pölten

Vor christlichen Gerichten hatten jüdische Frauen mit einer doppelten Diskriminierung zu rechnen: Als Jüdinnen gehörten sie einer Minderheit an, der mit Vorurteilen begegnet wurde, und als Frauen galten für sie verschiedene rechtliche Einschränkungen wie die Geschlechtsvormundschaft. Insbesondere für Angehörige der Oberschicht musste dies jedoch nicht heißen, dass Jüdinnen ihre Rechte nicht durchsetzen konnten. Im Gegenteil konnten sich aus dieser doppelten Ungleichheit Chancen ergeben. Handlungsspielräume eröffneten sich dabei zum Beispiel in einer variablen Interpretation weiblicher Geschäftstätigkeit und der sog. „Weiblichen Rechtswohltaten“ des Römischen Rechts (Senatus Consultum Velleianum) oder in der Ausnutzung von religiösen und geschlechtsbezogenen Vorurteilen. So beschrieben sich Jüdinnen – analog zu nichtjüdischen Frauen – häufig stereotyp als dumm und ungebildet, um die weiblichen Rechtswohltaten für sich ausnutzen zu können, die wegen der imbecillitas et infirmitas, also der „weiblichen schwachhait und plödigkait“ unter anderem die Bürgschaft von Frauen ausgenommen Handelsfrauen in Rechtsgeschäften unterbanden.
Daneben konnte sich die Wahl des Gerichts für Jüdinnen auf den Verlauf des Prozesses auswirken. Dem Reichshofrat, als einem der beiden Höchstgerichte des Alten Reiches und kaiserlichem Gericht, kam dabei eine besondere Rolle zu. Auch wenn die Durchsetzung schwierig war, beanspruchte der Kaiser die oberste Schutzherrschaft über die Juden im Reich für sich. So konnten besonders Oberschichtfrauen entweder selbst oder mittels einflussreicher Fürsprecher versuchen, am kaiserlichen Reichshofrat, mitunter parallel zu einem Verfahren an einem anderen Gericht, einen günstigen Prozessausgang zu erwirken.