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Der Berichtsband erscheint voraussichtlich im Sommer 2009. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin informieren.
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Sektionen am 3. Okt.

Vortragstitel:
Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen und das jüdische Ehegüterrecht in Norm und Praxis
Tag:
03.10.2008
Epoche:
Frühe Neuzeit
Sektion:
Strategien gegen Ungleichheiten in Ehe, Recht und Beruf: Jüdische Frauen im vormodernen Aschkenas

Abstract:

Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen und das jüdische Ehegüterrecht in Norm und Praxis

Referent/in: Birgit E. Klein, Heidelberg

Das jüdische Ehegüterrecht kennt keinen Schutz der Mitgift bei bestehender Ehe, auch nicht im Konkursfall. Daher klagten mitunter jüdische Ehefrauen den Schutz ihrer Mitgift vor Forderungen Dritter vor nichtjüdischen Gerichten ein. Sie stützten sich dabei auf römisch-rechtliche Mitgiftprivilegien, die allerdings eine Ungleichheit der Geschlechter voraussetzten und festschrieben, da Handelsfrauen, die im Sinne eines cross gendering gleich ihren Ehemännern Handel betrieben, vom Genuss dieser Privilegien kategorisch ausgeschlossen waren. Folglich mussten sich die Klagenden auf einen Status als unselbstständige Ehefrauen berufen und so ihre Handlungsspielräume begrenzen.
Mit dem Rekurs auf die römisch-rechtlichen Mitgiftprivilegien verfolgten Jüdinnen somit eine doppelte Ungleichheitsstrategie: Sie plädierten sowohl für eine geschlechtsspezifische Ungleichheit als auch – sich als cives Romanae bezeichnend – für eine „gruppenspezifische“ Ungleichheit in jenen Territorien, in denen Christinnen aufgrund der gewohnheitsrechtlich üblichen Gütergemeinschaft keinen Schutz ihrer Mitgift genossen. Damit konnte sich eine solche Strategie aber als geschäftsfeindlich erweisen, wenn sie nämlich den Gläubigerschutz verletzte und Rechtsunsicherheit hervorrief.
Es gilt die Reaktionen von (männlich) rabbinischer und jüdisch-institutioneller Seite auf diese weiblichen Strategien und ihre historischen Kontexte zu analysieren. Sodann ist aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Strategien zum Schutz der Mitgift innerhalb der jüdischen Rechtspraxis entwickelt werden konnten, in deren Folge die weiblichen Handlungsspielräume letztlich erweitert wurden.