- Vortragstitel:
- Männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter
- Tag:
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01.10.2008
- Epoche:
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Geschichte des Mittelalters
- Sektion:
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Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im MA
Abstract:
Männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter
Referent/in: Klaus van Eickels, Bamberg
Die soziale Handlungsfähigkeit eines mittelalterlichen Adligen beruhte wesentlich auf seiner männlichen Ehre. Ein wesentliches Attribut dieser Männlichkeit war die Fähigkeit, Nachkommen zu zeugen. Kinderlosigkeit eines guten Herrschers erforderte eine besondere Begründung; die Kinderlosigkeit des schlechten Herrschers galt als Strafe Gottes. Kirchenrechtlich dagegen war die Zeugungsfähigkeit irrelevant, soweit die Fähigkeit zum Vollzug der Ehe gegeben war.
Angesichts der Bedeutung der Zeugungsfähigkeit und ihrer symbolischen Aufladung stellt sich die Frage, inwieweit männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter feststellbar war.Für Adlige ist davon auszugehen, daß sie durch vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehr relativ leicht Gewißheit über ihre Zeugungsfähigkeit erlangen konnten. Dies könnte erklären, warum manche Herrscher und Adlige sich mit der Kinderlosigkeit ihrer Ehe abfanden und keine Möglichkeit suchten, eine andere Frau zu nehmen (oder auch nur ihr Itinerar so einzurichten, daß die Erzeugung von Nachkommen möglich gewesen wäre).
Sichtbar waren nur wenige Ursachen, neben dem bilateralen maldescensus testis, der erstaunlicherweise in den Quellen kaum belegt ist, vor allem die Entmannung, die (in Verbindung mit der Blendung) als eine der Hinrichtung gleichzuachtende Kapitalstrafe galt. Während die Androhung und Durchführung der Entmannung vielfach belegt sind, ist die soziale Stellung und Wahrnehmung der so Bestraften für den lateinischen Westen bislang kaum untersucht.
Die Bewertung der Kinderlosigkeit wurde seit dem 12. Jahrhundert ambivalent. Sie konnte weiterhin als Strafe Gottes gedeutet, jedoch auch als vorbildliche Keuschheit (Josephsehe) überhöht werden.