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Der Berichtsband erscheint voraussichtlich im Sommer 2009. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin informieren.
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Vortragstitel:
Macht, Partizipation und Ungleichheit – Akteure vor Strafgerichten im Zweiten Kaiserreich
Tag:
01.10.2008
Epoche:
Epochenübergreifende Sektion
Sektion:
Ungleichheiten vor Gericht: Epochenübergreifende Perspektiven

Abstract:

Macht, Partizipation und Ungleichheit – Akteure vor Strafgerichten im Zweiten Kaiserreich

Referent/in: Alexandra Ortmann, Göttingen

Die Rechtsreformen des 19. Jahrhunderts zielten darauf ab, das vermeintliche ‚Willkürsystem’ der Frühen Neuzeit durch ein auf Gleichheit und Gerechtigkeit basierendes System zu ersetzen. Die verbesserte Stellung der Angeklagten, die freie Beweiswürdigung und die Öffentlichkeit sollten, ungeachtet vereinzelter Stimmen, die vor einer strukturellen Benachteiligung armer und ungebildeter Angeklagter und vor ‚Klassenjustiz’ warnten, die Ungleichbehandlung vor Strafgerichten verhindern.

Im Gegensatz zur entstehenden Kriminologie und zum materiellen Strafrecht des RStGB, aber auch abweichend von der Zivilprozessordnung, spielten Geschlecht und sozialer Status im Strafprozessrecht nach 1879 formal keine Rolle mehr. Dennoch beeinflusste das soziale Kapital, über das Angeklagte und Zeuginnen wie Zeugen außerhalb des Gerichtssaals verfügten, den Prozessverlauf maßgeblich. Ob jemand einem Dritten ‚einen Zeugen machte’ und wie diese Aussage aussah und beurteilt wurde, hing nicht nur von juristischen Kriterien ab. Vielmehr wurde bereits im Vorwege der Verhandlung innerhalb der dörflichen Öffentlichkeit auf die Aussagebereitschaft massiv Einfluss genommen. Verwandtschaft, berufliche Netzwerke, Verleumdungsdrohungen oder Feindschaften konnten dabei ausschlaggebend wirken.

Am Beispiel des Landgerichts Kempten soll daher aufgezeigt werden, wie unterschiedlich Prozesse verlaufen konnten, ohne dass juristische Normen eine Ungleichbehandlung vorgesehen hätten. Ob sie diese eher begünstigten oder erschwerten, ist dabei ebenso zu klären wie die Rolle der gerichtlichen Öffentlichkeit.