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Der Berichtsband erscheint voraussichtlich im Sommer 2009. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin informieren.
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Vortragstitel:
Gerechtigkeitsvorstellungen in der Konstruktion sozialer Sicherung
Tag:
01.10.2008
Epoche:
Zeitgeschichte
Sektion:
Soziale Ungleichheit im Sozialstaat. Großbritannien und die Bundesrepublik im Vergleich

Abstract:

Gerechtigkeitsvorstellungen in der Konstruktion sozialer Sicherung

Referent/in: Cornelius Torp, Halle/Florenz

Der Vortrag lässt sich von dem Gedanken leiten, daß Gerechtigkeit zu den zentralen und noch an Bedeutung zunehmenden Legitimitätsressourcen moderner demokratischer Wohlfahrtsstaaten gehört. Angesichts einer sich verschärfenden Kritik an den Kosten und Wirkungen des Sozialstaats wird es für diesen immer wichtiger, reklamieren zu können, daß er Lasten und Leistungen in gerechter Weise verteilt.
Was aber bedeutet Gerechtigkeit? Um sich einer Antwort auf diese Frage anzunähern, empfiehlt es sich, an die breiten, allerdings weitgehend unverbunden nebeneinander laufenden Stränge der normativen und der empirischen Gerechtigkeitsforschung anzuknüpfen. Trotz der verwirrenden Vielfalt und großen Diversität der hier vertretenen Perspektiven und Ansätze scheinen sich im wesentlichen drei Grundprinzipien distributiver Gerechtigkeit – und nur um sie geht es hier – herauszukristallisieren: Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit und Gleichheit.
Ausgehend von diesem basalen Koordinatensystem soll aus einem institutionengeschichtlichen Blickwinkel international vergleichend erörtert werden, welche Konzepte von Gerechtigkeit in die Wohlfahrtsstaaten Großbritanniens und der Bundesrepublik eingelassen waren und sind. Dabei stehen zunächst die beiden Alterssicherungssysteme im Zentrum, bevor der Blick auf die Prinzipien der Konstruktion sozialer Absicherung gegenüber den anderen großen Lebensrisiken: Krankheit, Arbeitslosigkeit und Armut, ausgeweitet wird. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede lassen sich zwischen den einzelnen Sparten sozialer Sicherung und zwischen den beiden Ländern beobachten? Als wie stabil erweisen sich die institutionalisierten Gerechtigkeitsvorstellungen in der historischen Entwicklung? Abschließend wäre zu fragen, inwiefern die Befunde dafür sprechen, für Großbritannien und die Bundesrepublik von der Existenz und Fortdauer unterschiedlicher übergreifender Kulturen sozialer Gerechtigkeit auszugehen.